Muskelkraft und Warmhaltetaktik
Ski- und Snowboardfahren beansprucht die Bein- und Rumpfmuskulatur stark. Wer nicht regelmässig Sport treibt und dann auf der Piste gleich Vollgas gibt, überfordert die eigene Muskulatur schnell. Eine gute körperliche Verfassung verbessert die Fahrtechnik und reduziert das Risiko von Unfällen und Verletzungen wesentlich. Bereits zwei bis drei mal zwanzig Minuten gezielter Muskelaufbau pro Woche reichen, um den Körper auf den Wintersport optimal vorzubereiten. Eine gut aufgewärmte Muskulatur ist dehnbarer und nimmt so ihre Stütz- und Schutzfunktion optimal wahr. Wärmen Sie sich deshalb vor der ersten Talfahrt, nach längeren Ski- oder Sesselliftfahrten oder nach den Ruhepausen mit ein par Dehn- und Aufwärmübungen auf. Wer mit Kindern auf der Piste unterwegs ist, kann das auch in spielerischer Form machen. Gehen Sie die erste Talfahrt langsam an und erkunden Sie das Terrain in gemässigtem Tempo. So geben Sie dem Körper die Möglichkeit, sich langsam an die Belastungen zu gewöhnen. Ausserdem gewinnen Sie einen Überblick über die Pistenverhältnisse, versteckte Hindernisse oder schwierige Passagen und vermeiden so unangenehme Überraschungen bei hohem Tempo.
Kafi und Gügs...
Für viele gehört Alkohol zum Tag auf der Piste, wie die Sonne und der Schnee. Ein Glas Glühwein zum Aufwärmen, der Verdauungsschnaps nach dem Mittagessen und zum Kuchen am Nachmittag ein Schümlipflümli. Am späten Nachmittag geht’s dann beim Aprés Ski weiter. Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren. Das stimmt zwar, aber schon geringe Blutalkoholwerte beeinträchtigen das Fahrverhalten und die Sicherheit auf der Piste negativ. Ausserdem kühlt der Körper unter Alkoholeinfluss schneller aus. Es gibt zwar kein Alkoholverbot auf der Piste, trotzdem kann es Sie aber teuer zu stehen kommen, wenn Sie in alkoholisiertem Zustand einen Unfall verursachen. Die Taggeldversicherung kann bei einem grobfahrlässig herbeigeführten Unfall unter Alkoholeinfluss die Leistungen kürzen. Ab 0.8 bis 1.2 Promille reduziert zum Beispiel die SUVA die Leistungen um 20 % und für jede weiteren 0.4 Promille werden zusätzliche 10 % abgezogen. Noch teurer wird es, wenn durch den Unfall Dritte geschädigt wurden. Hier kürzt die Privathaftpflicht ihre Leistung im Verhältnis zum Verschuldungsgrad. Das kann bei einem grobfahrlässig herbeigeführten Unfall bedeuten, dass Sie den ganzen Schaden selber tragen müssen. Warten Sie also besser mit dem Anstossen, bis Sie wieder sicher im Tal sind.